Alle Banken und Kreditanbieter verleihen ihr Geld nur an Personen, die eine entsprechende Bonität haben und dazu gehört neben der sauberen Schufa auch ein pfändbares Einkommen. Dazu gehört Arbeitslosengeld nicht. Natürlich besteht bei mehr als drei Millionen Arbeitslosen in Deutschland eine entsprechende Nachfrage von diesem Personenkreis, doch wer der Bank dann nicht andere Sicherheiten, wie zum Beispiel einen Bürgen, unbelasteten Haus- und Grundbesitz oder eine verwertbare Lebensversicherung beibringen kann, der hat, wenn er arbeitslos ist, schlechte Karten. Ist ein Kreditantragsteller arbeitslos und kann als Bürgen oder Mitantragsteller eine Person beibringen, die über das entsprechende Einkommen, dass die Bank als Sicherheit braucht, verfügt, wird der Arbeitslose den Kredit sicher genehmigt bekommen.
Ähnlich verhält es sich auch, wenn der Bürge ein Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis nachweisen kann und zusätzlich noch eine Lebensversicherung als Sicherheit geboten wird. Für kleinere Konsumentenkredite wollen die Banken allerdings sehr ungern den Haus- und Grundbesitz als Sicherheit geboten bekommen. Da dazu entsprechender Aufwand zu betreiben ist, der in keinem Verhältnis zu einem kleinen Kredit steht. Wer sich auf der Suche nach einem Kredit für Arbeitslose ohne Schufa an spezielle Kreditvermittler wendet, die auch schufafreie Kredite und Kredite in schwierigen oder gar aussichtslosen Fällen anbieten, sollte vorab die Bedingungen prüfen, unter denen die Kreditvermittlung erfolgt. Seriöse Kreditvermittler bearbeiten die Kreditanfrage für den Antragsteller ohne Vorkosten. Kommt es zu keiner Kreditvermittlung, muss der Arbeitslose auch nichts bezahlen. In solchen Fällen ist es einen Versuch wert. Verlangt der Vermittler jedoch schon Provisionen allein für den Versuch der Kreditvermittlung, ist Vorsicht geboten. Es entstehen mit Sicherheit nur Kosten und ein Kredit wird nicht vermittelt.
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