Der Kredit ermöglicht es dem Kreditnehmer über finanzielle Mittel zu verfügen, die über sein regelmäßiges Einkommen oder seine Vermögenswerte hinaus gehen. Der Kredit kann je nach Bedarf zur Finanzierung einer Immobilie, eines Kfz oder sonstigen Waren dienen. Um einen Kredit in Anspruch nehmen zu können muss der Kunde bestimmte Bedingungen erfüllen.
Hierzu gehört z.B. die Volljährigkeit und der Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis und einen geregelten Gehaltseingang. Desweiteren kann die kreditgebende Bank mit Zustimmung des Antragstellers eine Schufa Auskunft anfordern, um eventuell vorhandene negative Merkmale zu prüfen. Fiel der Kunde bisher nicht negativ auf und sind alle Vorraussetzungen gegeben, so kann die Kreditvergabe genehmigt und der Kreditvertrag aufgesetzt werden. Hierin wird der Kreditnehmer über seine Rechte und seine Verpflichtungen informiert.
Er hat z.B. das Recht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang einer Widerrufsbelehrung vom Kreditvertrag zurückzutreten, wenn er auf den Kredit verzichten möchte. Zu den Verpflichtungen, die der Kreditnehmer eingeht, zählen z.B. die Leistung monatlicher Raten zur Tilgung des Kredites und die Zahlung von Zinsen. Sollten sich die wirtschafltichen oder finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers erheblich verschlechtern, so hat er die Bank hierüber zu informieren. Um im Todesfalle des Kreditnehmers eine finanzielle Belastung der Hinterbliebenen zu verhindern, sollte Vorsorge getroffen werden. Durch den Abschluss einer Restschuldversicherung wird bei Tod des Kreditnehmers die bestehende Kreditschuld vollständig durch die Versicherungsgesellschaft getilgt.
Als Ergänzung dazu kann auch die Arbeitslosigkeit und Erwerbsunfähigkeit abgesichert werden, d.h. das auch in diesen Fällen die Versicherungsgesellschaft für die Rückzahlung aufkommt. Allerdings erhöht der Abschluss einer solchen Versicherung die Kosten, die durch die Kreditaufnahme anfallen.
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