Wer sich beim Schnüren seines Vorsorgepaketes für eine private Rentenversicherung oder betriebliche Altersvorsorge entscheidet, sollte auf jeden Fall darauf achten, dass der Vertrag den Voraussetzungen für die Riesterförderung entspricht. Die Vorteile liegen in staatlichen Zulagen, steuerlichen Vergünstigungen und der garantierten Mindestauszahlung der geleisteten Beiträge zuzüglich der staatlichen Zulagen. Die private Altersvorsorge erkennt man an der Zertifizierung und bei einer betrieblichen Altersvorsorge kommt es auf die Durchführungsart an. Riestern über den Betrieb ist nicht bei Unterstützungskassen und Direktzusagen möglich, geschützt ist die Rente dann dennoch, denn der Arbeitgeber haftet für seine Zusagen.
Die Renditemöglichkeiten der staatlich geförderten privaten und betrieblichen Vorsorge sind zwar geringer, (da empfiehlt sich für höhere Zinsen eventuell auch noch eine fondsgebundene Lebensversicherung), da die Garantiepflicht zu risikoarmer Anlage zwingt, die Vorteile liegen jedoch auf der Hand. Bei vorübergehenden Engpässen ist es möglich, den privaten Vorsorgevertrag Ruhen zu lassen, es ist aber notwendig, den Anbieter zu informieren und daran zu denken, dass alles was nicht eingezahlt wird auch später die Rentenauszahlungen mindern wird. Da die private Rentenversicherung in Form der Riester-Rente staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen darstellt, ist sie geschütztes Vermögen und bleibt auch bestehen, wenn man Arbeitlosengeld-II Empfänger werden sollte. Wer allerdings in Notfällen auf das Angesparte Vermögen zurückgreifen möchte, muss die auf den Entnahmebetrag erhaltenen Zulagen und Steuervorteile aber zurückzahlen. Frühester Auszahlungsbeginn für die Riester-Rente ist das 60. Lebensjahr. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt grundsätzlich monatlich, kann aber in Ausnahmefällen geändert werden, es darf dabei nur zu keiner schädlichen Verwendung kommen, das heißt, die mit Riester-Zulagen geförderte betriebliche oder private Krankenversicherung muss zur Sicherung des Lebensstandards im Alter genutzt werden.
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