Die betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Säule zur Rentenabsicherung, jedoch bislang mit ca. 5 % Anteil an der gesamten Altersvorsorge noch stark unterrepräsentiert. Mit dem Altersvermögensgesetz im Jahre 2002 wurden einige steuerliche Bedingungen verbessert, so daß diese Form der privaten Rente für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiver geworden ist.Generell ist bei der betrieblichen Altersversorgung zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber die Beiträge immer vom Bruttolohn einbehält. Das bedeutet, daß auf diesen Teil des Lohns keine Sozialversicherung bezahlt werden muß. Zu berücksichtigen ist für alle freiwillig Versicherten in der GKV und in der PKV, bei einem Brutto knapp an der Pflichtversicherungsgrenze, daß sich durch die Gehaltsumwandlung und Unterschreiten der Pflichtgrenze der Status bei der Krankenversicherung von freiwillig auf eine Pflichtversicherung ändert.Die am häufigsten vertretene Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung.
Hier schließt der Chef eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab und behält die Beiträge für die Versicherung direkt vom Gehalt ein und leitet sie an die Versicherung weiter. Aus der Lebensversicherung erhält der Arbeitnehmer im Rentenalter eine zusätzliche private Rente.Die Pensionskasse arbeitet nach dem gleichen Prinzip wie die Direktversicherung. Die Versicherungsgesellschaft hat sich allerdings auf betriebliche Altersversorgung spezialisiert.Pensionsfonds sind keine Fonds im herkömmlichen Sinne, sondern sind eine Mischform aus verschiedenen Anlageklassen. Sie unterliegen weniger strengen Anlagevorschriften wie Direktversicherung und Pensionkassen und die Asset Allocation, d.h. die Verteilung der Anlagen kann sich frei zwischen Aktien, Anleihen, Immobilien und Fonds bewegen. D.h. Pensionsfonds bieten eine Chance auf höhere Rendite, aber auch ein höheres Risiko.Autor: Ulrich Lindemanninfo (et) rente-1x1.de
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