In Bankenkreisen wird es immer mehr zum Volkssport, den Verbraucher Restschuldversicherungen bei möglichst jedem Kredit abschließen zu lassen. Der Hauptgrund liegt in den Verdienstmöglichkeiten, die die Banken in diesen Policen sehen. Immerhin kostet zum Beispiel für einen Kredit über 10.000 Euro eine Restschuldversicherung im Marktdurchschnitt um die 150 Euro, wobei die Versicherungsprämien von unter 80 bis hin zu über 300 Euro reichen. Ob eine Restschuldversicherung überhaupt erforderlich ist, richtet sich neben den finanziellen Verhältnissen vor allem nach der Höhe des beantragten Kredites. Wer mit einem Kredit seine eigenen vier Wände finanziert, wird einer solchen Police in der Regel einen ganz anderen Stellenwert beimessen als ein Verbraucher, der lediglich auf der Suche nach einem Autokredit zur Finanzierung eines günstigen Gebrauchtwagens ist.
Hier steht ja im Fall des Zahlungsverzuges der Bank immer noch das Mittel der Pfändung oder Zwangsvollstreckung zur Verfügung. Neben der Prüfung, ob eine Restschuldversicherung für einen Kredit überhaupt sinnvoll ist, gilt es auch noch abzuwägen, welche Form man im Fall einer Bejahung der Notwendigkeit einer solchen Police wählen soll. Es gibt drei Formen der Restschuldversicherung: den Todesfallschutz, die Kombination aus Arbeitsunfähigkeit und Tot sowie als dritte Variante die zusätzliche Absicherung der Arbeitslosigkeit. Wer einen normalen Kredit abschließt und eine Risikolebensversicherung oder ähnliches hat, benötigt keine Todesfallabsicherung eines Kredites, da dieses statistisch minimale Risiko durch die Lebensversicherung mehr als ausreichend abgedeckt ist. Bei Vorhandensein einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch die zweite Variante der Restschuldversicherung unsinnig, da das Risiko der Berufsunfähigkeit vom Verbraucher bereits abgedeckt wurde. Bei einer Restschuldversicherung, die eine auftretende Arbeitslosigkeit abdeckt, sollte der Verbraucher lieber zweimal ins Kleingedruckte schauen, denn oftmals greifen solche Policen erst nach einer Arbeitslosigkeit von 6 Monaten sowie einer Wartezeit von 3 Monaten, so dass der Kunde mit einer Übernahme der Ratenzahlungen frühestens nach 6 bis 9 Monaten rechnen kann. Auch hier gilt also: Bedarf analysieren und im Einzelfall entscheiden, ob eine solche Police sinnvoll ist. Auf gar keinen Fall von der Bank eine Restschuldversicherung andrehen lassen, denn diese ist in erster Linie auf die Provision aus.
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