Bei der Autoversicherung wird unterschieden zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung.
Die Haftpflicht ist vorgeschrieben
Jeder Fahrzeughalter muss bei der Autoanmeldung eine Versicherungsbestätigung über den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vorlegen. Mit der Haftpflichtversicherung kann der Versicherte berechtigte Forderung des Unfallopfers regulieren. Gezahlt werden unter anderem Reparaturkosten am Fahrzeug, der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs bei Totalschaden, Krankheitskosten und Renten bei Personenschäden sowie die Kosten bei Objektschäden, beispielsweise bei einer beschädigten Leitplanke. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen betragen bei Personenschäden 2,5 Millionen Euro pro Person und bei Sachschäden 500.000 Euro. Viele Versicherungen haben ihre Leistungen jedoch freiwillig höher gesetzt.
Bei der Haftpflichtversicherung orientiert sich die Höhe der Versicherungsprämie unter anderem an der Typklasse des Fahrzeugs, der Zulassungs-Regionalklasse und dem persönlichen Schadensverlaufs. Je mehr Jahre der Fahrzeughalter ohne Unfall gefahren ist, desto höher ist der Rabatt auf den Normaltarif, der in Anspruch genommen werden kann.
Eigene Schäden deckt die Kaskoversicherung ab
Bei Schäden am eigenen Fahrzeug kann die Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Die Police gibt es als Teilkaskoschutz oder als Vollkaskoschutz. In der Teilkaskoversicherung sind unter anderem Schadensfälle durch einen Brand, durch einen Diebstahl oder durch die Einwirkung von Sturm, Hagel oder Blitzschlag versichert. Weiterhin können Schäden durch einen Wildunfall oder einen Marderbiss in der Verkabelung, ebenso wie Glasschäden am Fahrzeug reguliert werden. Bei der Berechnung der Prämie wird nur die Einstufung der PKW-Typklasse sowie der Zulassungsbezirk berücksichtigt. Durch eine Selbstbeteiligung bei der Schadensregulierung oder eine jährliche Zahlweise können die Kosten für die Prämie beeinflusst werden.
Vollkaskoschutz mit integrierter Teilkasko
Der Teilkaskoschutz ist in einer Vollkaskoversicherung bereits enthalten. Neben den Teilkaskoleistungen sind außerdem Vandalismus und böswillige Beschädigung sowie Schäden durch selbstverschuldete Unfälle mitversichert. In Schadensfällen, in denen der Verursacher nicht ermittelt werden kann oder zahlungsunfähig ist, können ebenfalls Leistungen der Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden.
In der Vollkaskoversicherung wird bei der Prämienermittlung neben der Fahrzeug-Typklasse und der Zulassungsregion wieder der persönliche Schadensverlauf - ausgewiesen im Schadensfreiheitsrabatt - berücksichtigt. Wird ein Schaden in der Vollkaskoversicherung reguliert, hat dies in der Regel eine Höherstufung des Versicherten zur Folge.Thomas EwertEwd(ät)ewd-concept.de
Weitere Informationen hier:
http://www.die-richtige-autoversicherung.de/