Eine Risiko-Lebensversicherung dient natürlich der Vorsorge für die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers, in dessen Todesfall. Manchmal ist der Wunsch nach Sicherheit ist allzu oft verbunden mit einer eher unflexiblen Geldanlage. Diese Versicherung zahlt in dem Fall eine vertraglich festgelegte Todesfallsumme, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. So kann man mit einer Risiko-Lebensversicherung die Hinterbliebenen finanziell absichern. Allerdings gibt es bei dieser Lebensversicherung nur im Todesfall eine Auszahlung und nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, wie es bei der kapitalbildenden Lebensversicherung der Fall ist. Daher ist die so genannte Risiko-Lebensversicherung auch in keinem Fall als private Rentenversicherung geeignet. Es geschieht heute sehr häufig, dass Versicherte schnell einmal Geld benötigen, um Schulden zu tilgen oder finanzielle Engpässe zu überbrücken. Risikolebensversicherungen dienen in der Regel meist als Grundabsicherung für junge Familien oder aber auch zur Sicherung von Hypotheken.
Der Vorteil einer Risiko-Lebensversicherung sind in dem Fall nämlich die geringen Beiträge, denn die Verwaltungskosten sind dabei im Grunde genommen recht gering und auch die Bestandverwaltung innerhalb der Versicherungsgesellschaft produziert nicht so viele Kosten. Die Höhe der Beiträge für die Risiko-Lebensversicherung richtet sich unter anderem nach dem Alter, dem Geschlecht und so wie auch nach dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zu Beginn der Versicherung. Auch die Versicherungssumme und die Laufzeit wirken sich eigentlich direkt auf die Höhe der Beiträge der Risikolebensversicherung aus. Wie bei den anderen Lebensversicherungsarten, die sich teilweise hervorragend als private Rentenversicherung eignen, gibt es bei der Risikolebensversicherung desweiteren auch verschiedene Ausgestaltungen. So gibt es natürlich eine Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme und noch eine mit einer fallenden Versicherungssumme. Letztere ist bei der Darlehenabsicherung sehr sinnvoll. Die Versicherungssumme nimmt hierbei immer in gleicher Höhe ab, wie das Darlehen. Bei der gleichbleibenden Versicherungssumme, bleibt die Summe für die gesamte Vertragslaufzeit gleich. Eine weitere Art ist die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben, bei der es mehr als eine versicherte Person gibt. Allerdings wird die Todesfallleistung nur einmal bei Tod eines der Vertragsmitglieder gezahlt.
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