Die Gesundheitsreform hat zu weitreichenden Änderungen im deutschen Krankenversicherungswesen geführt. Seit dem 01.Januar 2009 sind die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen vereinheitlicht und die Versicherungspflicht wurde weiter verstärkt. Welche Folgen hat das für den Versicherten? Der Versicherte hat in der Vergangenheit die verschiedenen Krankenkassen primär über die geltenden Beitragssätze miteinander verglichen. So hatte er zum Jahreswechsel, wenn im allgemeinen die Beitragssätze der über 230 in Deutschland existierenden gesetzlichen Krankenkassen angepasst wurden, sich schnell und auf relativ einfachem Wege ein Bild über bestehenden Angebote machen können. Der Wettbewerb um Versicherte lief somit bei den Krankenkassen in der Regel primär über die Beitragssätze. Seit der Gesundheitsreform hat sich dies geändert. Auch die private Zusatzversicherung unterliegt der Konkurrenzsituation.
Einheitliche Beitragssätze haben zur Folge, das der Vergleich der Krankenkassen für den Versicherten nun den Einblick in die unterschiedlichen Leistungskataloge erfordert. Der Wettbewerb um Versicherte findet nun über die angebotenen Leistungen statt und die variieren beträchtlich. Für den Versicherten bedeutet dies zusätzlich, das er sich umfassender als bisher informieren muss, damit er für sein Geld auch das Optimum an Leistung erhält. Doch hat diese Gesundheitsreform noch eine weitere Folge für den Versicherten. Summiert man die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung mit den Kosten für übliche Zusatzversicherungen, wie für Zahnersatz, mit den anfallenden Kosten im Krankheitsfall, wie Praxisgebühr, Zuzahlung zu Medikamenten und Schmerztherapien, wird deutlich, dass hierbei eine beträchtliche Eigenbeteiligung des Versicherten zustande kommt. Dies hat zur Folge das immer mehr Versicherte einen Blick über den Tellerrand wagen und sich für Angebote der privaten Krankenversicherungen interessieren. Denn die Private Krankenversicherung unterliegt weiterhin einem Wettbewerb hinsichtlich der Beiträge und wirbt damit um Versicherte. Der Vorteil ist hier, dass der Versicherte die Leistungen und somit den Beitrag individuell auf seine Bedürfnisse abstimmen kann. Hinzu kommt die bevorzugte Behandlung bei den Fachärzten und andere Privilegien. So kann der Versicherte über Leistungen wie Einzellzimmer und Behandlung durch den Chefarzt, sowie über die zu entrichtende Selbstbeteiligung im Krankheitsfalle den monatlichen Beitrag beeinflussen. Hinzu kommt, dass die privaten Krankenversicherungen längst nicht mehr nur bestimmten Berufsgruppen offen steht. Angestellten, Arbeitern, Rentnern, Studenten werden eine Vielzahl an lukrativen Angeboten vermittelt. Dies kann wiederum zur Folge haben, dass immer mehr Versicherte aus den gesetzlichen Krankenversicherungen austreten und somit das Solidaritätsprinzip, auf dem das gesetzliche Versicherungswesen beruht auf lange Sicht hin gefährdet ist. Eine Tendenz die es zukünftig zu beobachten gilt. Jenny Rotstern/J.Rotstern@web.de
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http://www.pkv-tipp.de/zusatzversicherung.htm