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Insolvenzschutz in der Versicherungsbranche

Die aktuelle Finanzkrise zeigt im Moment sehr deutlich, dass sich doch sehr viele Unternehmen sehr stark verkalkuliert haben. Manche Unternehmen zum Teil auch mit dem Geld ihrer Kunden sehr risikoreich investiert haben und vielleicht auch noch investiert sind, weil sie derzeit nicht in der Lage sind die getroffene Anlageform am Markt zu veräußern. Deshalb wird es für viele Kunden immer wichtiger, wie die getätigten Anlagen im Ernstfall vor einer Insolvenz des Versicherungsunternehmens abgesichert sind. Besonders dann, wenn es sich um die eigene Altersvorsorge handelt.
Zum Schutz der Endkunden wurde deshalb im Jahre 2002 der Sicherungsfonds Protektor gegründet. Hierbei handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der deutschen Lebensversicherungsbranche. Als Vorbild diente hier die englische Lebensversicherung, die schon ein Jahr früher unter der Federführung der britischen FSA die FSCS ins Leben gerufen hatte. Denn sowohl der deutschen wie auch der britischen Lebensversicherungsbranche ist es bewusst, dass die Insolvenz eines Marktteilnehmers negative Auswirkungen auf die gesamte Branche haben würde und deshalb zum Schutz der Gemeinsacht gehandelt werden muss. Denn neben der Beruhigung im Endkundengeschäft dürfte auch der ein oder andere Vorstand aufatmen. Denn gute Vertriebszahlen bei einem so lang laufenden Produkt kann man nur dann erzielen, wenn das Vertrauen des Marktes vorhanden ist.
So wie der deutsche Sicherungsfonds Protektor hat auch die britische FSCS das Ziel, das angeschlagene Unternehmen vor einer Insolvenz zu bewaren. Deshalb wird ein angeschlagenes Versicherungsunternehmen in Großbritannien erst einmal von der FSCS weitergeführt. In einem ersten Schritt wird dann versucht, die in Nöte geratene englische Versicherung an einen anderen Marktteilnehmer zu verkaufen oder eine Fusion herbeizuführen. Sollten alle Bemühungen in dieser Richtung scheitern und ist eine Insolvenz nicht mehr abzuwenden, so können geschädigte Kunden über die FSCS eine Entschädigungsleistung beantragen.
Auch deutsche Kunden, die zwischenzeitlich immer mehr auf Produkte einer britischen bzw. englischen Lebensversicherung gesetzt haben, kommen in den Genuss dieser Absicherung, wenn die Police nach britischem Recht ausgestellt wurde und die britische Lebensversicherung der Aufsicht durch die FSA unterliegt.

Weitere Informationen hier:
http://www.britische-lebensversicherung-infoportal.de/

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