Das Risiko einer Berufsunfähigkeit (BU) ist insbesondere für junge Menschen problematisch. Denn wer nach 1961 geboren ist, fällt unter die gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2001. Diese besagt, dass Versicherte die nach 1961 geboren sind keine Rente wegen Berufsunfähigkeit mehr bekommen. Somit fällt der Versicherungsschutz für Berufseinsteiger weg. Die Rente wegen BU wird ersetzt durch die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Was sich hier so ähnlich anhört ist aber in Wirklichkeit etwas völlig anderes. Die Berufsunfähigkeit bedeutet das man aufgrund einer Erkrankung, hierzu muss kein Unfall oder Ereignis vorliegen, seine Fähigkeit verliert, seinen erlernten und ausgeübten Beruf auszuüben.
Erwerbsunfähigkeit bezieht sich hingegen auf die Grundfähigkeit einem Erwerb nach zugehen, dabei gilt auch die Möglichkeit des Verweises auf eine andere vielleicht weniger lukrative Tätigkeit sogar in artfremde Branchen. Somit tritt der Fall einer Erwerbsunfähigkeit wesentlich seltener auf. Und auch wenn man erwerbsunfähig wird, bedeutet das für Berufsstarter noch lange keine Absicherung. Denn erst nach einer Versicherungsdauer von mindestens 5 Jahren bekommt man erste Leistungen. Aber wer sich hier schon in Sicherheit wiegt, sei gewarnt! Erst mit einigen Jahren Versicherungsdauer bekommt man vom Staat eine Vollleistung, vorab nur einen Bruchteil. Maximal bekommt man bei voller Erwerbsunfähigkeit lediglich 34% seines Bruttoeinkommens. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann die einzige Lösung zur Absicherung dieses Risiko sein. Denn der gesetzliche Schutz ist löchrig und völlig unzureichend. Gerade als Berufseinsteiger erhält man nur Bruchteile der Leistungen und steht schnell vor dem Nichts. Doch Vorsicht: Ein Abschluss einer BU-Versicherung sollte nicht überstürzt werden. Es gibt viele Details zu vergleichen. Hierzu empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich der Vielzahl von Anbietern.
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