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Leistungsunterschiede von gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht oder nur teilweise Leistungen, die von den Mitgliedern in Anspruch genommen werden müssen. Hierzu gehören zum Beispiel Sehhilfen, Zahnersatz und Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind. Da die Leistungen, sowie auch die Mitgliedschaft an sich, in der gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich geregelt ist, besteht zum einen eine Pflichtmitgliedschaft für alle, deren Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, zum anderen kann der Staat so Änderungen am Leistungskatalog vornehmen. Dazu gehören zum Beispiel die Zulassung von alternativen Behandlungsmethoden, aber auch das Streichen oder Einschränken von bisherigen Leistungen. Durch die Pflichtmitgliedschaft ist der Staat in einer Fürsorgerfunktion tätig, denn so ist gewährleistet, dass alle von den Leistungen im Krankheitsfall profitieren können.

Dennoch gibt es immer wieder Fälle von deutschen Staatsbürgern, die in keiner Krankenversicherung Mitglied sind, weder in einer privaten, noch in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen neben dem gesetzlichen Leistungskatalog auch noch über Satzungsleistungen. Diese Satzungsleistungen ergänzen den gesetzlichen Leistungskatalog, wobei sich die Maßnahmen hier von Kasse zu Kasse unterscheiden können. Die Beitragsbestimmung ist in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Mitglieder gleich. Wenn Beiträge angehoben werden, dann für alle. In der privaten Krankenversicherung erfolgt die Beitragsanpassung nach Tarif und nach dem Risiko für jeden individuell. Der Vorteil bei einer Beitragserhöhung in der gesetzlichen Krankenkasse besteht darin, dass der Versicherte dann berechtigt ist, die Krankenkasse zu wechseln. Gerade im Alter ist die gesetzliche Krankenversicherung, was die Beiträge betrifft, deutlich preiswerter als die private. Die privaten Krankenversicherungen müssen im Rentenalter der Mitglieder deren Beiträge denen der gesetzlichen Krankenversicherung anpassen. Dies hat auch den Hintergrund, dass die Renten in der Regel weniger sind als die bisherigen Einkünfte. Mit Hilfe der Altersrückstellung, die die private Krankenversicherung bildet, ist dies auch möglich.

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