Menschen, die einer nichtselbständigen Arbeit nachgehen, werden als Arbeitnehmer definiert. Selbständige, die andere Menschen einstellen, werden als Arbeitgeber bezeichnet. Eine umstrittene Ausdrucksweise, denn ist es nicht der Arbeitnehmer, der dem Unternehmer seine Arbeit zur Verfügung stellt und somit seine Arbeit gibt. Und ist es nicht der Unternehmer, der die Arbeit des Arbeitnehmers entgegennimmt und somit über eine adäquatere Definition als der eigentliche Arbeitnehmer bezeichnet werden müsste? Derzeit gültige Begriffserklärungen gehen von einer anderen Betrachtungsweise aus.
Der Arbeitgeber stellt einen Arbeitsplatz zur Verfügung und ist somit derjenige, der einer potentiellen Arbeitskraft eine Arbeit gibt. Der Arbeitnehmer freut sich über dieses Angebot und nimmt es glücklich an und kann damit gültig definiert als Arbeitnehmer bezeichnet werden. Die Beziehung des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber gestaltet sich oft in einem ungleichen Gewicht: Der Arbeitgeber trägt das unternehmerische Risiko und muss seine Geschäftsideen erfolgreich durchsetzen. Selten ist der Arbeitgeber wirklich der Millionär für den er von seinen Angestellten gehalten wird. Für den Arbeitnehmer spielt das Wohl des eigenen Betriebs oft eine untergeordnete Rolle: Das Geld verdienen für den eigenen Unterhalt und den seiner Familie und somit die Verdienstmöglichkeiten spielen für ihn die wichtigere Rolle. Sowohl für Selbständige, wie auch für nicht selbständig Tätige wird die Heimarbeit immer attraktiver. Bieten doch gerade Projekte, die am eigenen PC durchgeführt werden können hierzu attraktive Möglichkeiten.
Weitere Informationen hier:
http://www.dermillionaer.ch