Die GEMA, oder wie sie richtig heißt: die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte - ist die einzige in Deutschland für den Schutz der Urheberrechte eintretende Institution. Ihre Hauptsitze liegen in Berlin und München. Ein Urheber überträgt, so er will, seine Rechte an die GEMA, die ihn gegenüber Dritten vertritt und Verstöße gegen ihn verfolgt. Entscheindend ist, dass der Künstler der GEMA die Rechte an allen Werken übergibt. Die Hauptaufgabe der GEMA ist die Lizenzvergabe.
Wenn zum Beispiel ein gemapflichtiges Werk öffentlich aufgeführt werden soll, muss der Veranstalter an die GEMA Lizenzvergütungen abführen. Diese Vergütungen werden wiederum von der GEMA an ihre Mitglieder verteilt. Die Anzahl der von der GEMA betreuten Mitglieder liegt bei etwa 60.000 deutschen und mehr als einer Million im Ausland lebenden Personen. Zu diesen zählen unter Anderem. diverse Komponisten, Autoren und Musikverleger. Interessanterweise erhalten auch Performance-Künstler wie Akrobaten eigene Urheberrechte, da sie Besitzer sogenannter Leistungsschutzrechte sind, d.h. ihre Leistung ist von schöpferischer Qualität, auch wenn sie eher Kunstmacher denn Kunstschöpfer sind. Künstleragenturen sind demnach gemapflichtig, sobald sie beispielweise Videos eines Akrobaten in ihre Netpages einbinden. Die Künstleragentur kann bei vom Künstler nicht genehmigten Verwendungen des Materials von der GEMA belangt werden, weil diese ihre Aufgaben auch auf das Internet ausgeweitet hat.
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http://www.kuenstleragentur-mai.de/