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Die individuelle Steuerlast sinnvoll senken

Es gibt nicht mehr allzu viele Möglichkeiten seine individuelle Steuerlast zu senken.Der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie ist nicht jedermanns Sache und mit einigen Risiken verbunden. Hier haben Vermögende Privat Personen, Unternehmer, Bezieher von hohen und mittleren Einkommen mit oder ohne Erben – die Möglichkeit eine Stiftung für die unterschiedlichsten Zwecke zu errichten. Durch die attraktiven Gestaltungsmöglichkeiten der Stiftung und durch die steuerlichen Anreize der Stiftung, ist dies bei verantwortungsvoller Planung durch unsere Experten eine nicht zu verachtende Möglichkeit seine individuelle Steuerlast zu senken und Vermögen zu schützen. Die Einstiegs Hürden sind hier deutlich geringer als gemeinhin angenommen. So ist eine eigene Stiftung schon ab 10.000,-- € möglich. Unser Expertenteam, dass aus Juristen, Betriebswirten, Diplomkaufleuten, Steuerberatern, Bankkaufleuten und weiteren Spezialisten besteht, wird eine kompetente Stiftungsberatung gewährleistet.

Die Betreuung unserer Kunden erfolgt unabhängig von Interessensgruppen. Verantwortungsbewusstsein und Vertrauen sind die Grundlage für eine langfristige Partnerschaft mit unseren Mandanten. Aufgrund unseres neutralen Beratungsansatzes wird unseren Kunden ermöglicht, dass die Stiftung im Sinne des Stifters geführt wird. Die Sicherung des über Jahrzehnte aufgebauten Vermögens. Ihrem Wesen nach sind Stiftungen äußerst konservativ, sie erhalten und bewahren, nicht nur den eigenen Namen, sondern auch das eingebrachte Vermögen, was für bestimmte Personen das ausschlaggebende Argument darstellt. Sie sehen in ihrem Vermögen ein über Jahrzehnte geschaffenes Lebenswerk, das sie gern über den Tod hinaus erhalten möchten. Auch hier ist das Instrument der Stiftung ohne Konkurrenz. Die Spende muss zeitnah ausgegeben, das in eine Stiftung eingebrachte Vermögen laut Gesetz erhalten werden. Die steuerlichen Vorteile. Bei Begünstigungen von gemeinnützigen Stiftungen fallen weder Erbschaftssteuern noch Schenkungssteuern an. Bezahlte Erbschaftssteuer kann bis zu 2 Jahre zurückgeholt werden. Das übertragene Vermögen bleibt also ungeschmälert erhalten. Und auch auf die Einkommensteuer wirkt sich die Übertragung positiv aus. Stiftungen sind innerhalb der gesetzlichen Grenzen zu 100% als Sonderausgaben Steuerabzugsberechtigungen. Selbständige sparen auch noch die Gewerbesteuer, wenn die Stiftung aus dem Vermögen des Einzelunternehmens errichtet wird.

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