Das ein Antrag auf einen neuen Handyvertrag nach einer negativen Schufa-Auskunft abgelehnt wird ist erst einmal nichts schlimmes und muss auch noch keinem peinlich sein, sondern vielmehr befindet man sich da in guter Gesellschaft. Die Schufa selbst spricht dabei keine Empfehlung über Zustimmung oder Ablehnung aus, sondern liefert dem Anbieter lediglich einen Zahlenwert, der diesem als Indikator für die Zuverlässigkeit und die Kreditwürdigkeit dient. Bei der Schufa selbst handelt es sich um ein privates Institut, dass in erster Linie von Firmen finanziert wird die selbst in irgendeiner Form Kredite vergeben und zu denen neben Kreditkartenunternehmen und Banken eben auch die Anbieter von Mobilfunkverträgen gehören. Die Schufa wird von den angeschlossenen Unternehmen mit Informationen versorgt die diese speichert und verwertet.
Das geht natürlich nicht einfach so, der Kunde gibt dafür bei jedem Antrag für ein Konto oder eine Kreditkarte seine Erlaubnis in Form einer Unterschrift ab. Aus den verfügbaren Daten berechnet die Schufa anschließend den sogenannten Score. Welche Faktoren einen wie negativen oder positiven Einfluss haben ist dabei ein wohlbehütetes Geheimnis der Schufa. Allerdings gilt es als sicher, dass häufige Wohnortswechsel und Lastschriftrückbuchungen, sowie eine hohe Anzahl Handyverträgen und Girokonten negativ gewertet werden. Wie der Anbieter letztendlich mit der Information umgeht ist diesem überlassen, die Aufgabe der Schufa besteht lediglich da drin, die Unternehmen zu schützen. Die meisten Anbieter lassen bei Negativmerkmalen nicht mit sich verhandeln und lehnen einen Antrag ab, auch wenn nicht immer alle Anbieter gleich reagieren und das Ergebnis bei einem Konkurrenten anders ausfallen kann, sofern es sich um geringe Verstöße im Schufa-Register handelt. Diejenigen die Handyverträge trotz Schufa auch in kritischen Fällen anbieten zeichnen sich meist durch sehr tolerante Vorgaben aus was die Deutung der Auskünfte angeht. Aber auch diese haben so ihre Methoden, so dass es je nach Art der Auskunft auch vorkommen kann, dass ein Handyvertrag nur gegen die Zahlung einer Kaution bewilligt wird, die dem Kunden nach dem erfolgreichen Absolvieren einer Probezeit zurückerstattet wird, sofern dieser in dieser Zeit keine Zahlungen auslässt und es nicht zu Komplikation kommt.
Weitere Informationen hier:
http://www.endlich-ein-handy.de