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Bald eingeschränkte Fahrerlaubnis für Senioren in Österreich?

von Sven Tiefenthaler am 31.10.2013

In der Schweiz gibt es sie bereits, in Österreich könnte sie bald kommen: Die eingeschränkte Fahrerlaubnis für Senioren. Künftig sollen Autofahrer auf ihre Fahrtüchtigkeit geprüft werden. Alle zwei Jahre wird ein einstündiger Test absolviert, bei dem der Lenker (oder die Lenkerin) bei einer begleiteten Fahrt durch das Ortsgebiet unter Beweis stellen soll, dass er die vollständige Kontrolle über sein Fahrzeug, Verkehrszeichen identifizieren kann und mit den aktuellen Verkehrsregeln vertraut ist. Ein Blick auf die Unfallstatistik gibt den Befürwortern dieser Maßnahme Recht. Laut einer Analyse des VCÖ ist bereits heute jeder dritte Verkehrstote über 60 Jahre alt. Und die demographische Entwicklung lässt befürchten, dass sich diese Zahlen noch erhöhen. Darüber hinaus beweisen zahlreiche, medizinische Studien, dass die Reaktionsfähigkeit des Menschen mit dem Alter abnimmt. Hinzu kommt noch die Gefahr, die sich aus Medikamentenkonsum ergibt. Viele ältere Mitmenschen sind auf die Einnahme bestimmter Mittel angewiesen. Teilweise ist den Betroffenen aber nicht bewusst, dass es dadurch auch zur Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kommen kann. Beipackzettel und Ärzte weisen zwar darauf hin. Doch einige Unfälle belegen, dass diese Warnungen manchmal ungehört verhallen.
Dem nachvollziehbaren Verlangen nach höherer Sicherheit im Straßenverkehr, steht der Wunsch nach selbstbestimmter Bewegungsfreiheit der Senioren entgegen. Angesichts eines möglichen Entzugs der Fahrerlaubnis in fortgeschrittenem Alter wird der Vorwurf der Gängelung durch die Behörden laut. Auch ist die Frage der Finanzierung der Seniorentests noch gar nicht geklärt. Das wahrscheinlichste Szenario ist, dass die Kosten für die Tests den Senioren selbst aufgebürdet werden. Vor dem Hintergrund stagnierender Pensionen und gleichzeitig steigender Treibstoffpreise und Anschaffungs- und Wartungskosten werden sich somit immer ältere Menschen den Luxus Autofahren überhaupt noch leisten können.
Bislang gibt es aus rechtlicher Sicht keine Vorschrift, die Senioren dazu zwingt, Ihre Fahrerlaubnis abzugeben. Ärzte dürfen aufgrund der Schweigepflicht keine Hinweise auf Fahruntüchtigkeit ihrer Patienten an die Polizei weitergeben. Hinweise von Verwandten auf die altersbedingte Fahruntüchtigkeit einer Person müssen erst sorgfältig geprüft werden. Die Beweisführung ist dabei meist langwierig. Und die Betroffenen haben ihrerseits die Möglichkeit rechtliche Schritte, gegen ein Verbot einzuleiten. Immer mehr Anwälte spezialisieren sich auf diesen Personenkreis und bieten ihre Dienste gezielt älteren Unfallbeteiligten an.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Planungen weiter entwickeln werden. Fakt ist: Ein weiter so, kann es angesichts der steigenden Unfallzahlen mit Seniorenbeteiligung nicht geben.

Weitere Informationen hier:
http://www.ra-wien.at/verkehrsrecht.html

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