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Wie gründe ich eine GmbH (Gesllschaft mit beschränkter Haftung)?

von Hans Meierkord am 14.11.2015

Die Neugründung einer GmbH kann vielfältige Hintergründe haben: Oftmals wollen sich mehrere Unternehmer zusammenschließen und zu diesem Zweck eine gemeinsame, haftungsbeschränkte Firma in Deutschland gründen. Da liegt eine GmbH nahe, wenn das Mindestkapital von 25.000 Euro aufgebracht werden kann. (Kann dieses nicht aufgebracht werden, sollte man über eine Unternehmergesellschaft (UG) nachdenken. Außerdem sind ausländische Rechtsformen wie z.B. die Ltd. möglich.)

Eine GmbH entsteht erst durch Eintragung ins Handelsregister. Dazu müssen sich die Gesellschafter (so nennt man die „Inhaber“ einer GmbH) auf einen Gesellschaftsvertrag einigen und diesen notariell unterzeichnen. Der Gesellschaftsvertrag enthält Regelungen zu Stimmrechten, Anteilen und der Geschäftsführung. Außerdem muss ein Geschäftsführer bestellt werden. Das kann einer der Gesellschafter oder auch eine andere Person sein. Das sog. „corporate directorship“, also das Einsetzen einer anderen Gesellschaft als Geschäftsführer, wie es in einigen Juridsiktionen üblich ist, ist in Deutschland nicht möglich. Eine andere Gesellschaft kann aber Gesellschafter der GmbH sein.

Bei all diesen Schritten berät am besten ein spezialisierter Rechtsanwalt oder ein Notar, der auch die notarielle Beglaubigung vornehmen kann. Ohne einen Notar geht es nicht, denn die Erklärungen, die an das Registergericht gehen, müssem zwangsläufig notariell beglaubigt sein.

Der Notar sendet dann die unterzeichneten Dokumente mit einem Antrag auf Eintragung der Firma ans das zuständige Registergericht. Dies ist meist das örtliche Amtsgericht. Dies geschieht heutzutage meist elektronisch und damit ohne Zeitverzögerung.

Je nach Auslastung des Gerichts erfolgt dann die Eintragung ins Handelsregister bereits einige Tage oder Wochen später, sofern mit dem Antrag alles in Ordnung ist. Mit Eintrag ins Handelsregister entsteht dann die GmbH.

Weitere Informationen hier:
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