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Die Kündigung

Es gibt im Leben viele unangenehme Erfahrungen (außen vor gelassen die schlimmen Erfahrungen): In der Schule sitzen bleiben zählt dazu, durchs Abitur fallen natürlich auch, die Führerscheinprüfung erst beim dritten Versuch zu bestehen ist auch nicht gerade angenehm. Richtig persönlich nimmt - nicht nur der sensible - Mensch jedoch eine Kündigung. Hier geht es ums Eingemachte, hier geht es um die Existenz. Nicht selten jedoch auch für den Arbeitgeber, der die Kündigung ausspricht bzw. aussprechen muss. Zwar darf man es in Zeiten von fast vier Millionen Arbeitslosen nicht laut sagen, aber eine Kündigung auszusprechen, ist nicht für jeden Arbeitgeber eine fröhliche Aufgabe, es gibt auch noch Arbeitgeber, die sich mit einer Kündigung schwer tun. Ist die Entscheidung intern jedoch in der Führung des Unternehmens getroffen worden, einem Arbeitgeber Adieu zu sagen, dann fangen die Schwierigkeiten häufig aber erst an.

Denn wie formuliert man eigentlich eine Kündigung? Muss man bei einer Kündigung irgendwelche Fristen einhalten? Muss ich meine Kündigung etwa begründen? Hätte ich nicht eher Frau Meier kündigen müssen, weil diese ein Jahr kürzer für uns arbeitet? Es wundert einen nicht, dass heutzutage fast jede Kündigung einen Rechtsstreit nach sich zieht, man kann es auch keinem Arbeitnehmer verübeln, um seinen Job zu kämpfen. Umso wichtiger ist es für die Arbeitgeber jedoch, eine „erfolgreiche“ Kündigung auszusprechen. Doch nicht jedes Unternehmen hat eine Personalabteilung, die sich bestens im Arbeitsrecht auskennt, oder einen externen Rechtsanwalt, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat. Die rechtlichen Fragen rund um Kündigungen sind nichts für Laien, es gibt vieles zu bedenken. Neben den oben angesprochenen Fragen müssen zum Beispiel bei unbefristeten Arbeitsverträgen spezielle Kündigungsgründe vorliegen, gibt es mehrere Arbeitnehmer mit der gleichen Position, dann muss eine so genannte Sozialauswahl getroffen werden, bei der nicht nur Alter und Familienstand, sondern auch die Fähigkeiten des Arbeitnehmers und weitere Faktoren mit einfließen müssen. Auch nicht unerheblich ist zudem die Frage der Kündigungsfrist. Die Kündigung kann auch nicht einfach so auf dem Flur zwischen WC und Küche mitgeteilt werden, es gibt Formvorschriften. Arbeitgeber, die sicher gehen wollen, dass ihre Kündigung den arbeitsrechtlichen Vorgaben entspricht, sollten sich daher professioneller Hilfe bedienen. Damit ist nicht notgedrungen der Weg zum Rechtsanwalt gemeint.

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