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Wo und wann darf man Feuerwerkskörper einsetzen?

Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist in Deutschland strikten Regeln unterworfen. Dies hat seinen Grund nicht nur darin, dass unsachgemäße Verwendung von Feuerwerk prinzipiell zu Unfällen führt oder sich in letzter Zeit vermehrt der Umweltschutz negativ äußert, sondern auch in der Gefährlichkeit importierter Pyrotechnik, die zwar billig aber schlecht produziert ist. So ist es seit 2005 beinahe Jedem untersagt, ausländisches Feuerwerk zu importieren. Dies ist nur extra lizenzierten Fachhändlern erlaubt, wobei sich die Lizenz auf die EU-Länder beschränkt. Die Institution der BAM , die Bundesanstalt für Materialforschung und Materialprüfung, betreibt seit Langem eine Klassifizierung von Pyrotechnik.

Die ungefährlichen Kleinstfeuerwerke fallen in Klasse I, während die Kleinfeuerwerke die Klasse II bilden. Die Klasse III ist nur noch in absoluten Ausnahmefällen für Laien einzusetzen, während Großfeuerwerke der IV. Klasse ausschließlich in die Hände von professionellen Pyrotechnikern gelegt werden. Was der Laie bei einer Feuershow oder einem Gala-Feuerwerk zu Gesicht bekommt, ist in der IV klassifiziert. In bezug auf diese Kleinfeuerwerke ist das Reglement streng: Sie dürfen nur von Personen, die mindestens achtzehn Jahre alt sind, gekauft und verwendet werden, sofern letzteres nicht in geschlossenen Räumen passiert. Das Gesetz schreibt darüber hinaus Zeitfenster vor, innerhalb derer Umgang mit problematischem Feuerwerk passiert. Klasse II-Feuerwerke sind nur in den Tagen vom 29. bis 31. Dezember zu erwerben und im Zeitfenster von 0:00 am 31.12. bis zum 24:00 des nächsten Tages abzubrennen. Die Kommunen hat die Möglichkeit, autonom zu entscheiden, ob sie dieses Zeitfenster verkleinern oder den Feuertanz der Raketen und Kanonenfeuerwerke et cetera gänzlich untersagen möchten; nicht wenige machen davon Gebrauch. So ist das Abbrennen von Feuerwerk im näheren Umkreis von karitativen und medizinischen Gebäuden untersagt. Keinerlei Probleme gibt es im Zusammenhang mit Ganzjahresfeuerwerk. Wie der Name besagt, kann dieses über das ganze Jahr hinweg abgebrannt werden, das Personenalter spielt hier keine Rolle.

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