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Unterhalt und Scheidung

Für einige Eheleute ist die Scheidung ein einfaches Rechenexempel. Unabhängig von der Frage, ob die Ehepartner noch weiter miteinander leben wollen und können, müssen viele Scheidungswillige auch die finanziellen Folgen einer Scheidung im Auge behalten. Gerade wenn es nicht die erste sondern vielleicht dritte oder vierte Scheidung eines der Eheleute ist, dann kommen selbst Besserverdienende langsam an die Grenzen dessen, was sie sich finanziell leisten können. In erster Linie sind bei einer Scheidung Ansprüche auf Unterhalt und so genannte Zugewinnansprüche abzuwickeln.

Unterhalt ist in jedem Fall nach der Scheidung an gemeinsame Kinder, die sich noch nicht selber unterhalten können, zu bezahlen. Solange sich die Kinder in einer Ausbildung befinden, muss man Unterhalt entrichten. Dies kann durch die Leistung von Unterkunft, Verpflegung und Kleidung geschehen, oder eben durch Geldzahlungen. Ändern sich die Bedürfnisse des unterhaltsberechtigten Kindes, dann muss auch die Höhe des Unterhalts angepasst werden. Kann man sich auf eine entsprechende Anpassung nicht einigen, dann kann das Kind auch Jahre nach der Scheidung eine so genannte Abänderungsklage gegen den oder die Unterhaltsverpflichtete anstrengen. Im Rahmen dieses Gerichtsverfahrens wird dann geprüft, ob der Bedarf des Kindes gestiegen ist und ob der Unterhaltspflichtige überhaupt leistungsfähig ist. Nach einer Scheidung kann es nämlich sein, dass eine Vielzahl von Ansprüchen auf Unterhalt miteinander konkurieren.

Weitere Informationen hier:
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/scheidung...

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