Eine Rechtsschutzversicherung wird immer unentbehrlicher. Die Zahl derer, die wegen einer Kleinigkeit gleich einen riesigen Streit vom Zaun brechen nimmt stetig zu. Allein was die Gerichte mit Nachbarstreitigkeiten zu tun haben, ist unendlich viel. Hinzu kommen noch die Streitigkeiten, die sich aufgrund von Arbeitsverhältnissen ergeben.
Insbesondere hier greift auf der Seite des möglichen Klägers der so genannte Arbeitsrechtsschutz. Diese gewährt einem Arbeitnehmer Rechtsschutz
für außergerichtliche, wie auch für eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung. Begründet muss die Rechtsstreitigkeit dabei jedoch in einem Arbeitsverhältnis sein.
Um welche Art von Auseinandersetzung es sich dabei letztendlich handelt, ist egal.
Die Arbeitsrechtsschutz greift zum Beispiel, wenn einem Arbeitgeber gekündigt wird, aber auch wenn es Arbeitsendgeldfragen oder um Urlaubsansprüche oder Urlaubsgeld geht, bzw. um Arbeitsschutz und Schadensersatzfragen. Aber auch wenn es um die betriebliche Altersversorgung gehen sollte.
Ein häufiger Streitpunkt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist auch das Arbeitszeugnis, sowie eine als ungerechtfertig empfundene Einstufung in eine bestimmte Besoldungsgruppe. Anlass zu Streitigkeiten und möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen kann aber auch eine Versetzung in eine andere Abteilung bieten, oder aber der Vorwurf der sexuellen Belästigung. Hierbei ist es gut, dass der Arbeitsrechtsschutz aber auch greift, wenn es zum Beispiel mit Kollegen zu Streitigkeiten gekommen ist, die vor Gericht ausgefochten werden müssen.
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