Zuweilen kündigt sich eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vorher an. Wenn vom Arbeitgeber wegen Nichtigkeiten Abmahnungen ausgespochen werden, das Klima auf der Arbeit sich zunehmend verschlechtert, dann kann man davon ausgehen, dass der Arbeitgeber mit dem Gedanken spielt, sich von seinem Mitarbeiter zu trennen. Zuweilen trifft einen aber die Kündigung auch aus heiterem Himmel. Insbesondere wenn das Unternehmen, bei dem man beschäftigt ist, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, versuchen die Unternehmen oft durch bloße Reduzierung der Arbeitsplätze ans rettende Ufer zu kommen.
Egal ob angekündigt oder überraschend: Wenn die Kündigung im Haus ist, wird auf einmal die Wichtigkeit, die die Materie Arbeitsrecht für einen selber hat, erkennbar. Das Arbeitsrecht erfüllt nämlich auch Schutzfunktion für den Arbeitnehmer. Man soll eben nicht von heute auf morgen seinen Arbeitsplatz und damit seine Einkommensquelle verlieren. Die Kündigung eines Arbeitnehmers ist grundsätzlich nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Die Kündigungsgründe können, wenn der Betrieb in dem man beschäftigt ist eine gewisse Größe erreicht hat und das Arbeitsverhältnis schon für eine gewisse Zeit Bestand hatte, vor dem Arbeitsgericht einer Überprüfung unterzogen werden. Stellt das Arbeitsgericht fest, dass die Kündigung nicht berechtigt war oder bereits aus formellen Gründen unwirksam war, dann hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung.
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